Wichtiger Hinweis zum Indoor-Sport

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Liebe Sportfreunde beim SV Willanzheim,

nachdem seit einigen Wochen bereits das Sportreiben in Bayern weitestgehend möglich ist, gibt es nun endlich auch Erleichterungen bei Indoor-Sportveranstaltungen. Der Ministerrat hat am 31. August 2021 einstimmig neue Corona-Regelungen mit Wirkung ab 2. September 2021 beschlossen. Die bisherigen Regelungen hat der Freistaat deutlich weiterentwickelt. Das Herzstück bildet bei Innenräumen künftig grundsätzlich die 3-G-Regelung (geimpft, genesen, negativ getestet) ab einer 7-Tages-Inzidenz von über 35. Weitere an die Inzidenz gekoppelte Regelungen entfallen.

Das bedeutet aktuell konkret für Euch, da Inzidenz über 35:

Bitte legt uns einmalig einen Nachweis vor, dass Ihr geimpft oder genesen seid. Sollte bei Euch beides nicht zutreffen, braucht Ihr für jede Sportstunde ein aktuell gültiges negatives Testergebnis!

Als getestet gilt eine Person, die einen schriftlichen oder elektronischen negativen Testnachweis hinsichtlich einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen kann. Der Nachweis hat

  • auf einem PCR-Test, PoC-PCR-Test oder Test mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, oder
  • auf einem PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
  • auf einem vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentest zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,

zu beruhen.

Wir freuen uns, dass wir Euch weiterhin Indoor-Sport in unserer Sporthalle anbieten können.

Die Vorstandschaft

Weiterführende Informationen und Quelle unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de